Mit oder ohne Eheurkunde, der Erwerb der heiß ersehnten eigenen vier Wände bedarf immer einer gründlichen Überlegung. Nicht verheiratete Paare sollten besonders darauf achten, dass die Kosten des Erwerbs in der späteren Darlehenszahlung einschließlich Zins und Tilgung im richtigen Verhältnis zur Beteiligung am Grundstück stehen.
Im Unterschied zu verheirateten Paaren gibt es keine gesetzlichen Regelungen zum Ausgleich von wechselseitigen Ansprüchen bei Beendigung einer Lebenspartnerschaft. Sind z. B. beide Lebenspartner im Grundbuch zur (ideellen) Hälfte als Eigentümer eingetragen, aber nur einer der Partner hat allein oder überwiegend die monatlichen Kreditraten bezahlt, gibt es bei Trennung kaum Chancen auf Ausgleich.

Das eigene Haus zu bauen ist mit vielen Entscheidungen und Pflichten verbunden. Rechtsnormen des Zivilrechts, des Nachbarschaftsrechts oder Verträge, die zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen werden, wie der Bauvertrag, der Architektenvertrag oder diverse Versicherungen müssen vom Bauherren beachtet werden. Der Bauratgeber begleitet Sie auf diesem Weg und konnte den renommierten Berliner Fachanwalt für Baurecht, Rechtsanwalt und Diplom-Betriebswirt Ralf-Peter Rose, als Autor und Referenten gewinnen. Er schreibt in dieser Rubrik und widmet sich Ihren Problemen und Sorgen.
Das Grundbuch ist kein öffentliches Register
In vielen Hausprospekten für Bauverträge mit Verbrauchern wird die Errichtung des Hauses „schlüsselfertig“ angeboten. Auf folgende Fakten sollten Sie achten


